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AGB/Teilnahmebedingungen für das Hewlett Packard Enterprise Partner-Portal

1. Aufbau der Cash-Back Programme

Im Rahmen der Cash-Back Programme wird von der durch Hewlett Packard Enterprise beauftragten Agentur telacc eine Rückvergütung für gekaufte Produkte geleistet. Die Rückvergütung erfolgt jedoch nur dann, wenn alle Aktionsbedingungen erfüllt sind.

An den Cash-Back Programmen dürfen nur neue Hewlett Packard Enterprise Produkte teilnehmen; Demo-, Remarketing- und Gebrauchtprodukte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Diese Angebote können - wenn in den Aktionsbedingungen nicht explizit anderslautend angegeben - nicht in Verbindung mit anderen verkaufsfördernden Maßnahmen von oder speziellen Vereinbarungen mit Hewlett Packard Enterprise genutzt werden, die im selben Zeitraum angeboten werden. Insbesondere ist eine additive Inanspruchnahme von Cash-Back Rückvergütungen und Sonderpreisvereinbarungen, wie Endkundenverträge oder OPGs, grundsätzlich ausgeschlossen. Bitte prüfen Sie bei Ihrem Fachhändler, ob für Ihr Neuprodukt bereits Sonderkonditionen genutzt wurden.

Die Teilnahme an einem Cash-Back Programm muss innerhalb der im jeweiligen Programm angegeben Frist für das neue Hewlett Packard Enterprise Produkt beantragt werden.

Die Programmlaufzeit, die in Frage kommenden Hewlett Packard Enterprise Produkte und die Höhe der Rückvergütung werden auf der Internetseite genannt. Hewlett Packard Enterprise und telacc behalten sich das Recht vor, diese Aktionen jederzeit, ohne vorherige Mitteilung, zu ändern oder zu beenden.

Außerhalb Österreichs erworbene Hewlett Packard Enterprise Produkte sind nicht teilnahmeberechtigt.


2. Kaufnachweis


Der Kaufnachweis (Endkundenrechnung) muss folgende Informationen beinhalten:

•    Name und Anschrift des Teilnehmers,
•    Name und Adresse des Hewlett Packard Enterprise Fachhandelspartners gemäß Angabe im Briefkopf
•    Original Hewlett Packard Enterprise-Produktnummer, Modell und Seriennummer der Hewlett Packard Enterprise Produkte, die vom Teilnehmer bei dem Fachhandelspartner erworben wurden.

Im Rahmen eines Antrags zur Teilnahme an den Programmen ist es erforderlich, den Kaufnachweis elektronisch hochzuladen oder per Fax an die im Impressum angegebene Faxnummer zu senden. Andernfalls kann die Antragstellung nicht berücksichtigt werden.


3. Abwicklung und Bedingungen für die Rückvergütung

Die Rückvergütungen werden von telacc an den Teilnehmer geleistet. Voraussetzung für eine Rückvergütung ist eine positive Prüfung und Freigabe durch Hewlett Packard Enterprise nach den Richtlinien des jeweiligen Programms. Nach Freigabe durch Hewlett Packard Enterprise erhält der Teilnehmer eine Gutschrift von telacc in der jeweiligen vom Programm abhängigen Höhe. Das Zahlungziel beträgt 30 Tage ab Ausstellungsdatum der Gutschrift.

Zahlungen können nur auf ein österreichisches Konto ausgeführt werden.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das Bankkonto des Endkunden und kann nicht in bar abgelöst werden.
Ansprüche auf eine Rückvergütung entstehen erst mit Ausstellung der Gutschrift an den Teilnehmer  durch telacc.  Mit dem Antrag zu den jeweiligen Programmen hat der Teilnehmer noch keinen Anspruch auf Rückvergütung.


4. Cash-Back Anträge, die nicht vollständig sind oder falsche Angaben enthalten, können nicht bearbeitet werden.

Bei einer durch den Kunden eingereichten fehlerhaften oder irrtümlichen Forderung oder von Hewlett Packard Enterprise oder telacc ergangenen fehlerhaften oder irrtümlichen Forderung oder Überzahlung, ist der Kunde verpflichtet, nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung (mindestens 28 Tage im Voraus) durch Hewlett Packard Enterprise oder telacc, sämtliche dieser fehlerhaften oder irrtümlichen Forderungen oder Überzahlungen zurückzuzahlen oder rückzuerstatten und Hewlett Packard Enterprise oder telacc von jeglicher/jeglichen hieraus entstehenden Haftung, Forderungen, Schäden und Steuerverpflichtungen schadlos zu halten und freizustellen.


5. Die Teilnahme ist auf Kunden mit Sitz in Österreich beschränkt.


6. Hewlett Packard Enterprise und telacc behalten sich vor beim Kunden zusätzlich zur Rechnung des gekauften Produkt weitere Kauf-und/oder Besitznachweise anzufordern (z.B. Bild des Seriennummernlabels, Barcodes,...)


7. Im Falle einer Rückgabe des Produktes (Widerruf des Kaufvertrages) besteht kein Anspruch auf die Auszahlung eines Cash-Back Betrages. Bereits ausgezahlte Cash-Back Beträge müssen in diesem Fall in vollem Umfang zurück erstattet werden.