AGB/Teilnahmebedingungen für das Hewlett Packard Enterprise Partner-Portal
1. Aufbau der Cash-Back Programme
Im Rahmen der Cash-Back Programme wird von der durch Hewlett
Packard Enterprise beauftragten Agentur telacc eine Rückvergütung
für gekaufte Produkte geleistet. Die Rückvergütung erfolgt jedoch
nur dann, wenn alle Aktionsbedingungen erfüllt sind.
An den Cash-Back Programmen dürfen nur neue Hewlett Packard
Enterprise Produkte teilnehmen; Demo-, Remarketing- und
Gebrauchtprodukte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Diese Angebote können - wenn in den Aktionsbedingungen nicht
explizit anderslautend angegeben - nicht in Verbindung mit anderen
verkaufsfördernden Maßnahmen von oder speziellen Vereinbarungen mit
Hewlett Packard Enterprise genutzt werden, die im selben Zeitraum
angeboten werden. Insbesondere ist eine additive Inanspruchnahme
von Cash-Back Rückvergütungen und Sonderpreisvereinbarungen, wie
Endkundenverträge oder OPGs, grundsätzlich ausgeschlossen. Bitte
prüfen Sie bei Ihrem Fachhändler, ob für Ihr Neuprodukt bereits
Sonderkonditionen genutzt wurden.
Die Teilnahme an einem Cash-Back Programm muss innerhalb der im
jeweiligen Programm angegeben Frist für das neue Hewlett
Packard Enterprise Produkt beantragt werden.
Die Programmlaufzeit, die in Frage kommenden Hewlett Packard
Enterprise Produkte und die Höhe der Rückvergütung werden auf der
Internetseite genannt. Hewlett Packard Enterprise und telacc
behalten sich das Recht vor, diese Aktionen jederzeit, ohne
vorherige Mitteilung, zu ändern oder zu beenden.
Außerhalb Österreichs erworbene Hewlett Packard Enterprise
Produkte sind nicht teilnahmeberechtigt.
2. Kaufnachweis
Der Kaufnachweis (Endkundenrechnung) muss folgende Informationen
beinhalten:
• Name und Anschrift des Teilnehmers,
• Name und Adresse des Hewlett Packard
Enterprise Fachhandelspartners gemäß Angabe im Briefkopf
• Original Hewlett Packard
Enterprise-Produktnummer, Modell und Seriennummer der Hewlett
Packard Enterprise Produkte, die vom Teilnehmer bei dem
Fachhandelspartner erworben wurden.
Im Rahmen eines Antrags zur Teilnahme an den Programmen ist es
erforderlich, den Kaufnachweis elektronisch hochzuladen oder per
Fax an die im Impressum angegebene Faxnummer zu senden. Andernfalls
kann die Antragstellung nicht berücksichtigt werden.
3. Abwicklung und Bedingungen für die
Rückvergütung
Die Rückvergütungen werden von telacc an den Teilnehmer geleistet.
Voraussetzung für eine Rückvergütung ist eine positive Prüfung und
Freigabe durch Hewlett Packard Enterprise nach den Richtlinien
des jeweiligen Programms. Nach Freigabe durch Hewlett Packard
Enterprise erhält der Teilnehmer eine Gutschrift von telacc in der
jeweiligen vom Programm abhängigen Höhe. Das Zahlungziel beträgt 30
Tage ab Ausstellungsdatum der Gutschrift.
Zahlungen können nur auf ein österreichisches Konto ausgeführt
werden.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das Bankkonto des Endkunden
und kann nicht in bar abgelöst werden.
Ansprüche auf eine Rückvergütung entstehen erst mit Ausstellung
der Gutschrift an den Teilnehmer durch telacc. Mit dem
Antrag zu den jeweiligen Programmen hat der Teilnehmer noch keinen
Anspruch auf Rückvergütung.
4. Cash-Back Anträge, die nicht vollständig sind oder
falsche Angaben enthalten, können nicht bearbeitet
werden.
Bei einer durch den Kunden eingereichten fehlerhaften oder
irrtümlichen Forderung oder von Hewlett Packard Enterprise
oder telacc ergangenen fehlerhaften oder irrtümlichen Forderung
oder Überzahlung, ist der Kunde verpflichtet, nach vorheriger
schriftlicher Benachrichtigung (mindestens 28 Tage im Voraus)
durch Hewlett Packard Enterprise oder telacc, sämtliche dieser
fehlerhaften oder irrtümlichen Forderungen oder Überzahlungen
zurückzuzahlen oder rückzuerstatten und Hewlett Packard
Enterprise oder telacc von jeglicher/jeglichen hieraus entstehenden
Haftung, Forderungen, Schäden und Steuerverpflichtungen schadlos zu
halten und freizustellen.
5. Die Teilnahme ist auf Kunden mit Sitz in Österreich
beschränkt.
6. Hewlett Packard Enterprise und telacc behalten
sich vor beim Kunden zusätzlich zur Rechnung des gekauften Produkt
weitere Kauf-und/oder Besitznachweise anzufordern (z.B. Bild des
Seriennummernlabels, Barcodes,...)
7. Im Falle einer Rückgabe des Produktes (Widerruf des
Kaufvertrages) besteht kein Anspruch auf die Auszahlung eines
Cash-Back Betrages. Bereits ausgezahlte Cash-Back Beträge müssen in
diesem Fall in vollem Umfang zurück erstattet werden.